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Volksvorschlag Entwicklungspolitik
Darum geht es:
Mit der durch das Parlament beschlossenen Revision des Reglements über die In- und Auslandhilfe per 1. Januar 2026 soll die Inlandhilfe: neu Projekte aller Art fördern anstatt wie bisher das bedürftige Gemeinwesen. ebenfalls Institutionen, Organisationen und Vereine anstatt nur bedürftige Gemeinden und öffentlich-rechtliche Körperschaften (bedürftiges Gemeinwesen) unterstützen. Zudem sollen die In- und Auslandhilfe gemäss Parlamentsbeschluss: weiterhin jährlich mindestens CHF 70’000 betragen und gegen oben ungedeckelt bleiben – dies bei einem zu erwartenden Budgetdefizit von CHF 10’082’213 bis ins Jahr 2029. Damit sind wir nicht einverstanden. Das bisherige Reglement stellte sicher, dass nur bedürftige Gemeinwesen Gelder erhalten konnten (Bsp. Sturmschaden La Chaux-de-Fonds). Die Unterstützung erfolgte zweckgebunden und zielgerichtet. Mit der neuen Ausweitung können auch Institutionen, Organisationen und Vereine für Projekte aller Art unterstützt werden. Dies entspricht einer allgemeinen Sozialpolitik, die bereits über das laufende Budget betrieben werden kann und auch wird. Die Mindestausgabe der In- und Auslandhilfe beträgt weiterhin jährlich unverändert «mindestens CHF 70‘000». Obergrenzen für die jährlichen Ausgaben aus dem Topf bestehen weiterhin nicht. Dies widerspricht einer verlässlichen Budgetierung und berücksichtigt die bis 2029 angespannte Finanzlage nicht. Es soll daher neu eine jährliche Obergrenze für die Auslandhilfe von 7 CHF pro Einwohnerin bzw. Einwohner festgelegt werden. Bei der Inlandhilfe soll es weiterhin keine Deckelung geben, um auch zukünftig flexibel auf lokale und regionale Notlagen reagieren zu können.